Unser Verein erhält keine öffentlichen Fördermittel und finanziert sich ausschließlich über
Mitgliedsbeiträge, Spendengelder und mit Eigenmittel der Mitglieder hundertprozentig selbst.
Unterstützen Sie daher gerne unsere ehrenamtliche Tätigkeit mit den Rettungshunden.
Ermöglichen Sie es uns, unser Training mit den ausgebildeten Hunden noch effektiver gestalten zu können.
Helfen Sie uns dabei, anderen Mitmenschen in ihrer Notlage zu helfen.
Werden Sie Zeitspender… Fördermitglied… oder Sponsor…
Freiwillige Helfer (Zeitspender) sind bei uns immer herzlich willkommen. Als Zeitspender können Sie uns persönlich und direkt beim Training
unterstützen. Um unsere Hunde optimal und realistisch zu trainieren, ist es erforderlich, dass diese möglichst häufig mit Fremdpersonen arbeiten.
Sie haben Zeit und können sich vorstellen, uns in der Woche oder am Wochenende für ein paar Stunden zur Verfügung zu stehen? Unsere
Hunde werden Sie gern einmal suchen. Nehmen Sie einfach hier Kontakt mit uns auf, damit wir alles weitere mit
Ihnen besprechen können.
Wir freuen uns über jegliche Unterstützung finanzieller oder materieller Art (z.B. für diverse Ausrüstungs-
gegenstände wie Einsatzbekleidung, Funk- und Navigationsgeräte sowie Warn- und Sicherheitswesten für Mensch und Hund).
Als Fördermitglied unterstützen Sie uns finanziell oder materiell, nehmen jedoch nicht aktiv am Vereinsleben teil.
Geldspenden überweisen Sie bitte auf folgendes Vereins-Konto bei der:
Mantrailer Nord
e.V . Rettungshunde
Norderstedter
Bank
NL der Volksbank Raiffeisenbank eG
IBAN: DE56 2019 0109 0010 4732 90
BIC: GENODEF1HH4
VWZ: Name + Adresse
Bitte geben Sie bei Verwendungszweck Ihren Namen und die Adresse an, nur so können wir Ihnen eine Spendenbescheinigung ausstellen. Spenden dürfen als
Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Für Spenden über 300,00 Euro übersenden wir Ihnen eine Spendenbescheinigung. Ansonsten gelten der
Einzahlungsbeleg oder ein Ausdruck vom Kontoauszug als Nachweis zur Vorlage bei ihrem Finanzamt.
Der Mantrailer Nord e.V. ist laut Freistellungsbescheid des Finanzamtes Lübeck vom 18.09.2006 gem. § 5 Abs. 1 Nr. 9 des KStG von der Körperschaftsteuer befreit und
berechtigt, für Spenden eine Zuwendungsbestätigung nach dem amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§ 50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.